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Wärmebrückenzuschlag

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Wärmebrückenzuschlag nach DIN EN 12831-1 für Bestandsgebäude

Der Wärmebrückenzuschlag (ΔUTB) ist ein pauschaler Zuschlag zur vereinfachten Berücksichtigung von Wärmebrücken bei der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, der besonders bei Bestandsgebäuden ohne aufwändige Detailberechnungen angewendet wird.

Definition nach DIN EN 12831-1, Tabelle B.1

Die DIN EN 12831-1:2017 definiert in Tabelle B.1 vier Standardkategorien für den Wärmebrückenzuschlag:

Auswahlkriterien

ΔUTB [W/(m²·K)]

Neue Gebäude; hoher Grad der Wärmedämmung und Minimierung von Wärmebrücken, welche die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik übertrifft

0,02

Neue Gebäude, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich der Minimierung von Wärmebrücken erfüllen

0,05

Gebäude mit einer hauptsächlich inneren Wärmedämmung, die durch Massivdecken beschädigt wurden (z. B. Stahlbeton)

0,15

Alle weiteren Gebäude

0,10

Anmerkung: Bei der Auswahl der Wärmebrückenzuschläge haben wir die Auswahl des branchenüblichen Zuschlages nach DIN 4108 Beiblatt 2 Kategorie B mit 0,03 W/(m²K) eingepfelgt statt der 0,02 W/(m²K), die in der DIN 12831 beschrieben sind.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend genannten Empfehlungen sind Praxistipps zur Orientierung. Die finale Einschätzung des angemessenen ΔUTB-Wertes muss von einer Fachperson vor Ort bzw. nach eigenem Ermessen und Fachwissen getroffen werden, da die Bewertung von zahlreichen gebäudespezifischen Faktoren abhängt.

Empfohlene ΔUTB-Werte für Bestandsgebäude (Praxistipps)

ΔUTB = 0,05 W/(m²∙K) empfohlen für:

  • Gut sanierte Bestandsgebäude (ab 2002)

  • Moderne Bauweise mit bewusster Wärmebrückenminimierung

  • Gebäude mit WDVS oder vergleichbarer Dämmung

  • Einfamilienhäuser mit Standardkonstruktion

ΔUTB = 0,10 W/(m²∙K) empfohlen für:

  • Ältere Bestandsgebäude (1970-2002)

  • Unsanierte Gebäude mit erkennbaren Wärmebrücken

  • Mehrgeschossige Gebäude mit Betonstruktur

  • Gebäude ohne bewusste Wärmebrückenplanung

  • "Alle weiteren Gebäude" nach DIN-Tabelle B.1

ΔUTB = 0,15 W/(m²∙K) empfohlen für:

  • Gebäude mit Innendämmung

  • Gebäude mit vielen auskragenden Balkonen und Erkern ohne Dämmung

  • Gebäude mit hauptsächlich innerer Wärmedämmung, die durch Massivdecken beschädigt wurden (z.B. Stahlbeton - entspricht DIN-Tabelle B.1)

Praktische Einschätzungshilfen für Bestandsgebäude

Bewertungskriterien zur ΔUTB-Bestimmung

Sichtprüfung am Gebäude:

  • Durchgehende Balkonplatten: +0,05 W/(m²∙K)

  • Ungedämmte Betonstürze: +0,03 W/(m²∙K)

  • Fensteranschlüsse ohne Dämmung: +0,02 W/(m²∙K)

  • Sockelbereiche ungedämmt: +0,02 W/(m²∙K)

Baualtersklassen-Orientierung:

  • Vor 1977 (vor 1. WärmeschutzV): ΔUTB = 0,10-0,15 W/(m²∙K)

  • 1977-1995: ΔUTB = 0,10-0,15 W/(m²∙K)

  • 1995-2002: ΔUTB = 0,05-0,10 W/(m²∙K)

  • Ab 2002: ΔUTB = 0,05 W/(m²∙K)

Auswirkungen auf die Heizlast

Beispielrechnung für 100 m² Außenwand:

  • ΔUTB = 0,05: +150 W bei 30K Temperaturdifferenz

  • ΔUTB = 0,10: +300 W bei 30K Temperaturdifferenz

  • ΔUTB = 0,15: +450 W bei 30K Temperaturdifferenz

Normative Grundlage

DIN EN 12831-1:2017, Abschnitt 6.3.2.2:

"ΔUTB berücksichtigt Wärmebrücken auf vereinfachte Weise; sofern eine ausführlichere Betrachtung von Wärmebrücken erforderlich ist, darf stattdessen das in Anhang C beschriebene Verfahren angewendet werden"

Empfehlung für die Praxis: Bei Bestandsgebäuden ohne detaillierte Konstruktionszeichnungen ist der pauschale Wärmebrückenzuschlag nach DIN-Tabelle B.1 und Baualter die praktikabelste Lösung. Eine fachkundige Einschätzung vor Ort ist einer pauschalen Annahme vorzuziehen.