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Baujahr

Gebäudedaten

Wie wird das Baujahr eines Gebäudes nach BAFA- und BEG-Richtlinien bestimmt?

Wichtiger Hinweis zu Beginn: Für die internen Berechnungen für Heizlast und Bauteile gilt: Im Zweifelsfall ist das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils anzugeben, wie es in der "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" beschrieben ist.

Für die Beantragung von Fördermitteln bei der BAFA und im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss jedoch die spezifische Definition des Baujahres gemäß den jeweiligen Richtlinien beachtet werden.

Offizielle Definition nach Bundesbekanntmachung 2020

Nach der "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" vom 8. Oktober 2020 ist die Baualtersklasse des Gebäudes maßgeblich.

Grundregel bei Zweifelsfällen:

"Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört."

Besonderheiten bei verschiedenen Gebäudeteilen

Bei nachträglich eingebauten Bauteilen:

  • Maßgebend ist die Baualtersklasse des jeweiligen Bauteils, nicht des Gesamtgebäudes

  • Jeder Gebäudeteil kann eine eigene Baualtersklasse haben

  • Das Jahr der Fertigstellung des spezifischen Gebäudeteils ist entscheidend

Historischer Kontext: Entwicklung der Wärmeschutzstandards

1977 - Erste Wärmeschutzverordnung:
Die erste Wärmeschutzverordnung trat am 1. November 1977 in Kraft und führte erstmals einen verpflichtenden Mindestwärmeschutz für Neubauten ein.

1984 - Zweite Wärmeschutzverordnung:

"Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden."

1995 - Dritte Wärmeschutzverordnung:
Am 1. Januar 1995 trat eine weitere Verschärfung der Wärmeschutzanforderungen in Kraft.

2002 - Energieeinsparverordnung (EnEV):
Ab 1. Februar 2002 ersetzte die EnEV die bisherigen Wärmeschutzverordnungen und führte erstmals auch Anforderungen an die Anlagentechnik ein.

Diese historische Entwicklung erklärt, warum verschiedene Baualtersklassen unterschiedliche energetische Standards aufweisen und entsprechend unterschiedlich bewertet werden müssen.

Ergänzende Definition nach Statistischem Bundesamt

Das Statistische Bundesamt definiert das Baujahr als das Fertigstellungsjahr des Gebäudes, wobei die Bezugsfertigkeit als entscheidendes Kriterium gilt. Nicht relevant sind: Baubeginn, Bauantrag oder erste Nutzung.

Praktische Schlussfolgerungen für EENetzwerk

1. Differenzierte Betrachtung erforderlich:

  • Gesamtgebäude: Ein einheitliches Baujahr

  • Gebäudeteile: Möglicherweise verschiedene Baualtersklassen

  • Einzelne Bauteile: Eigene Klassifizierung bei nachträglichem Einbau

2. Energetische Bewertung:

  • Vor 1977: Gebäude ohne verpflichtende Wärmeschutzanforderungen

  • 1977-1983: Erste Wärmeschutzstandards

  • 1984-1994: Verschärfte Anforderungen nach zweiter WärmeschutzV

  • 1995-2001: Dritte Wärmeschutzverordnung

  • Ab 2002: EnEV-Standards mit Anlagentechnik-Anforderungen

3. Pauschalwert-Anwendung:

  • U-Werte und energetische Standards werden entsprechend der jeweiligen Baualtersklasse und den damals gültigen Vorschriften angewendet

Relevanz für BAFA-Förderungen

Bestandsgebäude-Definition (Stand: 05.06.2025):

  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Mindestens 5 Jahre seit Bauantrag/Bauanzeige

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Mindestens 10 Jahre seit Bauantrag/Bauanzeige

Dokumentationsanforderungen:

  • Nachweis des Baujahres: Grundbuchauszug, Bauakte oder Abnahmeprotokoll

  • Bei gemischten Baualtersklassen: Detaillierte Aufschlüsselung erforderlich

  • Alle Angaben in diesem Hilfe-Artikel ohne Gewähr

Quellen