Was ist eine Wohneinheit nach BAFA und KfW-Richtlinien?
Für die korrekte Antragstellung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die präzise Definition einer Wohneinheit entscheidend, da sie die Anzahl der förderfähigen Einheiten und damit die Höhe der möglichen Förderung bestimmt.
Definition nach BEG-Richtlinien
Nach der BEG EM-Richtlinie vom 29. Dezember 2023 sind Wohneinheiten:
"in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen"
Mindestausstattung einer Wohneinheit
Eine Wohneinheit muss über folgende Grundausstattung verfügen:
Eigener abschließbarer Zugang
Zimmer (Wohn-/Schlafräume)
Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette
Wichtig: Nur Versorgungsanschlüsse erforderlich
Es reichen die Versorgungsanschlüsse aus! Die offizielle BEG EM-Richtlinie spricht explizit von "Versorgungsanschlüssen für" Küche, Badezimmer und Toilette - nicht von der vollständigen Ausstattung selbst.
Konkret bedeutet das:
Küche: Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse (keine Einbauküche erforderlich)
Badezimmer: Anschlüsse für Waschbecken, Dusche/Badewanne
Toilette: Wasser- und Abwasseranschluss
Die tatsächliche Ausstattung mit Möbeln oder Sanitärobjekten ist nicht erforderlich, solange die entsprechenden Versorgungsanschlüsse vorhanden sind.
Besonderheiten bei speziellen Gebäudetypen
Bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen:
Anstatt Versorgungsanschlüsse reichen "Zugänge zu" Küche, Badezimmer und Toilette
Gemeinschaftsräume dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen
Bei Pflegeheimen: Separate Küche ist entbehrlich
Wichtige Hinweise für die Praxis
Die Wohneinheit muss für dauerhaftes Wohnen bestimmt sein
Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sind grundsätzlich nicht förderfähig
Die Definition orientiert sich am baurechtlich genehmigten Zustand des Gebäudes
Für die Förderung ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung entscheidend
Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine individuelle Klärung mit dem BAFA oder die Konsultation eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit
Quelle
BEG EM-Richtlinie: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 29. Dezember 2023, Begriffsbestimmungen Nummer 3 Buchstabe u)