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Wohneinheiten

Gebäudedaten

Was ist eine Wohneinheit nach BAFA und KfW-Richtlinien?

Für die korrekte Antragstellung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die präzise Definition einer Wohneinheit entscheidend, da sie die Anzahl der förderfähigen Einheiten und damit die Höhe der möglichen Förderung bestimmt.

Definition nach BEG-Richtlinien

Nach der BEG EM-Richtlinie vom 29. Dezember 2023 sind Wohneinheiten:

"in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen"

Mindestausstattung einer Wohneinheit

Eine Wohneinheit muss über folgende Grundausstattung verfügen:

  • Eigener abschließbarer Zugang

  • Zimmer (Wohn-/Schlafräume)

  • Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette

Wichtig: Nur Versorgungsanschlüsse erforderlich

Es reichen die Versorgungsanschlüsse aus! Die offizielle BEG EM-Richtlinie spricht explizit von "Versorgungsanschlüssen für" Küche, Badezimmer und Toilette - nicht von der vollständigen Ausstattung selbst.

Konkret bedeutet das:

  • Küche: Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse (keine Einbauküche erforderlich)

  • Badezimmer: Anschlüsse für Waschbecken, Dusche/Badewanne

  • Toilette: Wasser- und Abwasseranschluss

Die tatsächliche Ausstattung mit Möbeln oder Sanitärobjekten ist nicht erforderlich, solange die entsprechenden Versorgungsanschlüsse vorhanden sind.

Besonderheiten bei speziellen Gebäudetypen

Bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen:

  • Anstatt Versorgungsanschlüsse reichen "Zugänge zu" Küche, Badezimmer und Toilette

  • Gemeinschaftsräume dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen

  • Bei Pflegeheimen: Separate Küche ist entbehrlich

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Die Wohneinheit muss für dauerhaftes Wohnen bestimmt sein

  • Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sind grundsätzlich nicht förderfähig

  • Die Definition orientiert sich am baurechtlich genehmigten Zustand des Gebäudes

  • Für die Förderung ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung entscheidend

  • Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine individuelle Klärung mit dem BAFA oder die Konsultation eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten.

  • Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit

Quelle

BEG EM-Richtlinie: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 29. Dezember 2023, Begriffsbestimmungen Nummer 3 Buchstabe u)