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Lüftungskonzept: Fensterlose Bäder und WCs (DIN 18017-3)

Wann die Norm gilt, was die Eingaben bedeuten und was der Bericht ausgibt

Worum es geht

Ein Bad oder Toilettenraum ohne Fenster lässt sich nicht lüften, indem man es aufmacht. Die Feuchte vom Duschen und die Gerüche müssen trotzdem raus – und zwar unabhängig davon, ob die Bewohner daran denken. Sonst gibt es Schimmel im Bad und Geruch in der Wohnung. Deshalb verlangen die Landesbauordnungen für innenliegende Bäder und Toilettenräume eine mechanische Entlüftung. Die anerkannte Regel der Technik dafür ist die DIN 18017-3, die Norm für die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren.

Die Norm regelt drei Dinge: wie viel Luft aus so einem Raum abgesaugt werden muss, wie diese Luft von außen nachströmt, und was eine solche Anlage sonst noch können muss, damit sie im Betrieb zuverlässig funktioniert.

Nicht darunter fallen fensterlose Küchen – für die gilt eine eigene bauaufsichtliche Richtlinie. Bäder mit Fenster oder Hausarbeitsräume dürfen freiwillig nach denselben Regeln entlüftet werden.

Wann Sie die Angaben brauchen

Sobald Sie im Lüftungskonzept den Schalter „Fensterlose Räume vorhanden“ setzen. EENetzwerk verlangt dann ohnehin eine lüftungstechnische Maßnahme – der rechnerische Nachweis über die Undichtheiten der Gebäudehülle nach DIN 1946-6 reicht bei fensterlosen Räumen nicht mehr aus – und blendet bei jeder Nutzungseinheit den Block „Fensterlose Räume und ihre Entlüftung“ ein.

Warum die Angaben je Wohnung gemacht werden

Die Entlüftungsanlage gehört zur Wohnung, nicht zum Gebäude. Eine Wohnung kann einen bedarfsgeführten Ventilator hinter gut gedichteten Türen haben, die nächste einen zeitgesteuerten hinter Türen ohne Dichtung. Auch die Nachströmung hängt von der einzelnen Wohnung ab – von ihrer Fläche und von der Luftdichtheit des Gebäudes. Darum werden alle Angaben je Nutzungseinheit gemacht, und der Nachweis wird je Nutzungseinheit geführt. Bei zwei Wohnungen erscheinen im Bericht deshalb zwei Blöcke.

Die Eingaben im Einzelnen

Fensterlose Bäder und Toilettenräume

Die Anzahl je Wohnung. Ein Bad mit oder ohne WC zählt als Bad, ein separates WC als Toilettenraum. Die Norm legt den Abluftvolumenstrom je Raumtyp fest, nicht je Quadratmeter – die Größe des Raums spielt keine Rolle. Deshalb brauchen Sie hier keine Flächen einzugeben. Jeder fensterlose Raum bekommt seinen eigenen Abluftpunkt.

Betriebsweise des Abluftventilators

Die Norm kennt vier Betriebsarten. Sie unterscheiden sich darin, wie weit der Ventilator in Zeiten geringen Bedarfs herunterfahren darf – und genau davon hängt ab, ob die Anlage nebenbei auch den Feuchteschutz der ganzen Wohnung leisten kann.

  • R-ZD, zeitgesteuert: Der Ventilator läuft dauerhaft und darf für einen Teil des Tages auf die Hälfte reduzieren. Der Klassiker mit Zeitschaltung.

  • R-BD, bedarfsgeführt: Ein Raumluftsensor (meist Feuchte) regelt zwischen einem kleinen Dauerwert und dem vollen Wert. Läuft ebenfalls dauerhaft.

  • R-PN, präsenzgeführt mit Nachlauf: Der Ventilator läuft nur, wenn jemand im Raum war, und dann noch eine Weile nach. Dazwischen ist er aus. Dafür ist der Volumenstrom während der Nutzung höher.

  • R-PD, präsenzgeführt mit Dauerbetrieb: Wie R-PN, aber zwischen den Nutzungen läuft ein kleiner Dauer- oder Intervallbetrieb weiter.

Wichtig für den Feuchteschutz: Nur Betriebsarten mit Dauerbetrieb (R-ZD, R-BD, R-PD) können den Feuchteschutz der Wohnung tragen. Bei R-PN steht der Ventilator in den Pausen still – dann darf man ihn dem Feuchteschutz nicht anrechnen. Der Bericht weist darauf hin.

Art der Entlüftungsanlage

Ob jede Wohnung ihren eigenen Ventilator mit eigener Abluftleitung hat, ob mehrere Ventilatoren in eine gemeinsame Hauptleitung fördern, oder ob ein zentraler Ventilator mehrere Wohnungen bedient – entweder mit einem Volumenstrom, der nur für alle gemeinsam verändert werden kann, oder mit Abluftventilen, die je Wohnung einstellbar sind.

Bei gemeinsamen Leitungen stellt die Norm zusätzliche Anforderungen: Auch die unterste Wohnung muss ihren Volumenstrom noch bekommen, wenn alle anderen ebenfalls laufen. Der Bericht führt diese Anforderungen als Voraussetzungen auf, damit sie in der Ausführungsplanung nicht verloren gehen.

Abluftführung ins Freie

„Lotrecht über Dach“ heißt: Die Abluftleitung geht senkrecht nach oben durch das Dach und bläst über eine Dachhaube ins Freie. Alles andere – Austritt durch die Außenwand, über eine Fassadenhaube oder waagerecht unter dem Dachüberstand – gilt als seitlich.

Der Unterschied: Seitliche Austritte sind windanfälliger. Die Norm lässt dafür einen höheren Stördruck ansetzen, gegen den der Ventilator seinen Volumenstrom halten muss. Das ist eine Angabe für die Auswahl des Ventilators; den Volumenstrom selbst ändert sie nicht.

Türen der fensterlosen Räume

Mit oder ohne umlaufende Dichtung. Die Luft, die der Ventilator absaugt, muss aus der Wohnung in den Raum nachströmen – meist durch den Spalt unter der Tür oder ein Überströmgitter in der Tür. Bei dichten Türen muss diese Überströmöffnung größer sein. Der Bericht gibt die nötige freie Fläche je Raum an.

Volumenstrom je Außenluftdurchlass (ALD)

Hier ist ein Missverständnis naheliegend: Außenluftdurchlässe sind nicht der Ventilator. Es sind die Nachström-Öffnungen in der Außenwand oder im Fensterrahmen, durch die Außenluft in die Wohnräume gelangt und von dort weiter ins Bad strömt. Die Frage lautet also: Reicht das, was ohnehin durch die Undichtheiten der Gebäudehülle nachströmt – oder müssen Öffnungen eingebaut werden, und wie viele?

Das rechnet EENetzwerk aus: Was die Undichtheiten nicht liefern, müssen Außenluftdurchlässe nachliefern. Wie viel ein einzelner Durchlass durchlässt, steht allerdings nur im Datenblatt des jeweiligen Produkts. Im Konzeptstadium ist das meist noch nicht bekannt – darum ist „unbekannt“ die normale Eingabe. Der Bericht nennt dann den Volumenstrom, der über Außenluftdurchlässe nachströmen muss, und zeigt zur Orientierung, wie viele Durchlässe das bei typischen Gerätegrößen wären. Sobald ein Produkt feststeht, wählen Sie den Datenblattwert (bezogen auf 8 Pa Druckdifferenz; mit raumluftabhängiger Feuerstätte in der Wohnung auf 4 Pa), und der Bericht nennt die genaue Anzahl.

„Anzahl offen“ bedeutet also nicht null. Es bedeutet: Die Planungsgröße ist der zu deckende Volumenstrom, die Stückzahl kommt mit dem Produkt.

Übernimmt die Lüftung der ganzen Wohnung

Eine Anlage nach DIN 18017-3 ist zunächst nur für die fensterlosen Räume da. Sie darf aber zugleich die Lüftung der ganzen Wohnung nach DIN 1946-6 übernehmen – wenn sie deren Anforderungen erfüllt. Ob das gewollt ist, ist eine Planungsentscheidung, die mit dem Bauherrn zu klären ist.

„Automatisch“ leitet die Antwort aus dem gewählten Lüftungssystem ab: Bei freier Lüftung oder einem Abluftsystem übernimmt der Bad-Ventilator die Wohnungslüftung, bei einem Zu-/Abluft- oder Zuluftsystem ist die Wohnungslüftung schon anders gelöst. Wenn die Anlage übernimmt, prüft der Bericht, ob das reicht.

Was der Bericht ausgibt

  • Je fensterlosem Raum: den Mindest-Abluftvolumenstrom bei Nutzung und im reduzierten Betrieb, das zulässige Toleranzband (der Volumenstrom darf durch Wind und Thermik nur begrenzt schwanken) und die nötige freie Fläche der Überströmöffnung.

  • Nachströmen der Außenluft: die anrechenbare Infiltration der Wohnung – aus Wohnfläche, Raumhöhe und der Luftdichtheit, mit demselben n₅₀-Wert, den auch das übrige Lüftungskonzept nutzt –, den über Außenluftdurchlässe zu deckenden Volumenstrom und deren Anzahl beziehungsweise die Orientierungswerte.

  • Abgleich mit DIN 1946-6, falls die Anlage die Wohnungslüftung übernimmt: Reicht der Dauerbetrieb für den Feuchteschutz? Reicht der Betrieb bei Nutzung für die Nennlüftung? Verglichen wird dabei mit dem, was die Lüftungstechnik nach DIN 1946-6 tatsächlich liefern muss – die Infiltration wird nicht doppelt angerechnet.

  • Voraussetzungen der Auslegung: die Bedingungen, die zur gewählten Betriebsweise und Anlagenart gehören – etwa dass eine bedarfsgeführte Anlage einen Raumluftsensor braucht oder dass bei Präsenzsteuerung nicht zusätzlich Wäsche im Bad getrocknet werden darf.

Häufige Fragen

Warum zwei Blöcke bei zwei Wohnungen?
Weil jede Wohnung eigene Räume, eine eigene Anlage und eine eigene Nachströmung hat. Der Nachweis gilt je Nutzungseinheit.

Der Bericht sagt bei R-PN „Feuchteschutz nicht gedeckt“ – ist die Anlage falsch?
Nein, sie ist nur nicht für diese Aufgabe gedacht. Zwischen den Nutzungen ist der Ventilator aus; Feuchteschutz muss aber dauerhaft und ohne Zutun der Bewohner wirken. Entweder eine Betriebsart mit Dauerbetrieb wählen oder den Feuchteschutz anders sicherstellen.

Warum empfiehlt der Bericht bei „freier Lüftung“, auf „Abluftsystem“ umzustellen?
Sobald in der Wohnung dauerhaft ein Ventilator läuft, ist sie lüftungstechnisch ein Abluftsystem. Dann rechnen beide Normen mit derselben Nachströmung. Bleibt das Lüftungssystem auf „freie Lüftung“, verlangt der Abgleich mehr von der Anlage, als sie im Betrieb bräuchte – er ist dann auf der sicheren Seite, aber unnötig streng.

Warum keine Küchen?
Fensterlose Küchen behandelt eine eigene bauaufsichtliche Richtlinie. Küchen mit Fenster dürfen freiwillig mit den Werten für Bäder entlüftet werden; das ist im Lüftungskonzept aber nicht abgebildet.

Woher kommt der n₅₀-Wert?
Aus der Luftdichtheits-Bewertung des Gebäudes, die für das Lüftungskonzept ohnehin Voraussetzung ist. Ist ein Blower-Door-Messwert erfasst, wird er verwendet; sonst die Kategorie aus Baujahr und Zustand.